„Tatort Schule" ? Wie Sprache Konflikte rahmt und Fronten festigt
Eine diskursanalytische und nervensystemische Einordnung aktueller Narrative zu Beschwerden in Schule
Konflikte im schulischen Kontext scheinen gegenwärtig an Intensität zuzunehmen. Zumindest wird dies in zahlreichen Beiträgen aus dem Bildungsbereich so beschrieben. Ein kürzlich erschienener Artikel (https://vbe-nrw.de/wp-content/uploads/2026/02/SH2.26.pdf S.26-27) zur „Rechtssicherheit im Umgang mit schulischen Konflikten“ greift dieses Thema auf und verfolgt das nachvollziehbare Ziel, Lehrkräften Orientierung und juristische Handlungssicherheit zu vermitteln. Angesichts steigender Komplexität schulischer Anforderungen ist dieses Anliegen zweifellos legitim.
Gleichzeitig wirft die sprachliche Rahmung des Artikels Fragen auf. Nicht die juristische Perspektive als solche, sondern die diskursive Konstruktion von Konfliktparteien und Konfliktdynamiken verdient eine differenzierte Betrachtung. Denn Sprache ist nicht neutral; sie strukturiert Wahrnehmung, erzeugt Deutungsangebote und stabilisiert Narrative.
Der folgende Beitrag analysiert ausgewählte Formulierungen des Artikels aus diskursanalytischer Perspektive und verbindet diese Analyse mit einer nervensystemisch informierten Sicht auf institutionelle Dynamiken. Ziel ist es nicht, juristische Absicherung zu delegitimieren, sondern die impliziten Wirkungen bestimmter Sprachmuster sichtbar zu machen und Alternativen im Sinne einer neuroinklusiven Schulentwicklung aufzuzeigen.
1. Schule als „juristisches Minenfeld“ – Bedrohungsnarrative im Bildungsdiskurs
Bereits im einleitenden Abschnitt wird Schule als ein „juristisches Minenfeld“ beschrieben. In Verbindung mit Formulierungen wie „zunehmend ausgeprägtes Anspruchsdenken“, „angeblichen Pflichtverletzungen“ oder einer „zunehmenden Bereitschaft, Konflikte zu verrechtlichen, statt sie zu klären“ entsteht ein konsistentes Bedrohungsszenario. Konflikte erscheinen primär als Eskalationsdynamiken, die von außen in die Institution hineingetragen werden und die pädagogische Arbeit gefährden.
Solche Rahmungen sind diskursiv wirksam, weil sie Konflikte nicht als wechselseitige Interaktionen in komplexen Systemen beschreiben, sondern als zunehmende Belastung durch externe Akteurinnen und Akteure. Die Institution Schule erscheint damit vor allem als Adressatin von Ansprüchen und Vorwürfen, weniger als aktiver Teil konfliktiver Prozesse.
2. Sprachliche Wertungen und implizite Delegitimierungen
Eine zentrale Rolle spielen dabei einzelne Begriffe, die auf den ersten Blick unscheinbar wirken, jedoch normative Bewertungen transportieren.
„Anspruchsdenken“ statt „Rechtsbewusstsein“
Der Begriff „Anspruchsdenken“ ist semantisch negativ konnotiert. Er impliziert Überzogenheit, mangelnde Angemessenheit oder egozentrische Forderungshaltungen. Nicht verwendet werden alternative Begriffe wie „gestiegenes Rechtsbewusstsein“, „Partizipationsanspruch“ oder „Selbstvertretung“. Dadurch verschiebt sich die Perspektive von einer möglichen demokratischen Entwicklung hin zu einer problematisierenden Bewertung.
In einer Gesellschaft, in der Transparenz, Mitbestimmung und Rechte zunehmend thematisiert werden, kann eine Zunahme von Beschwerden auch als Ausdruck veränderter Partizipationskultur gelesen werden. Die Wortwahl entscheidet darüber, welche dieser Deutungen plausibel erscheint.
„Angebliche Pflichtverletzungen“ – Vorwegnahme der Unbegründetheit
Die Verwendung des Adjektivs „angeblich“ relativiert Vorwürfe, bevor sie inhaltlich geprüft werden. Diskursanalytisch handelt es sich um eine Vorstrukturierung der Legitimitätsfrage. Während selbstverständlich nicht jede Beschwerde berechtigt ist, erzeugt die pauschale Einbettung in eine Verdachtssemantik eine implizite Verschiebung zugunsten der institutionellen Perspektive.
„Besondere Persönlichkeitsstruktur“ – Psychologisierung als Rahmung
Besonders kritisch erscheint die Formulierung von Eltern, „deren Auftreten von besonderer Persönlichkeitsstruktur geprägt ist“. Diese Wendung wirkt klinisch, bleibt jedoch unspezifisch. Gerade durch ihre Unbestimmtheit ermöglicht sie vielfältige Assoziationen – von Querulanz bis hin zu psychischer Auffälligkeit – ohne diese explizit zu benennen.
Hier findet eine subtile Psychologisierung statt. Konflikte werden nicht primär als Interaktionsphänomene oder strukturelle Spannungen gedeutet, sondern mit individuellen Dispositionen verknüpft. Dies kann zur Individualisierung systemischer Probleme beitragen und trägt potenziell ableistische Implikationen, wenn psychische Besonderheiten implizit problematisiert werden.
„Verhaltenskreative Kinder“ und „gefährliches Halbwissen“
Die ironische Rahmung des Begriffs „verhaltenskreative Kinder“ sowie die Rede von „gefährlichem Halbwissen aus sozialen Medien“ verstärken die Tendenz zur Problematisierung externer Akteur:innen. Eltern erscheinen als potenziell fehlgeleitet informiert, Kinder als zunehmend schwierig, während strukturelle Bedingungen weitgehend unthematisiert bleiben.
3. Verrechtlichung versus Klärung – ein konstruierter Gegensatz
Die Gegenüberstellung von „Verrechtlichen“ und „Klären“ konstruiert einen normativen Gegensatz zwischen juristischer Auseinandersetzung und dialogischer Verständigung. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass rechtliche Schritte häufig erst dann eingeleitet werden, wenn dialogische Verfahren aus Sicht der Beteiligten nicht erfolgreich waren. In asymmetrischen Machtverhältnissen kann juristische Klärung zudem eine notwendige Ressource darstellen.
Eine pauschale Kritik an „Verrechtlichung“ greift daher zu kurz und unterschlägt die strukturellen Voraussetzungen, unter denen Konflikte eskalieren.
4. Nervensystemische Dynamiken: Institutionen im Verteidigungsmodus
Aus einer neurobiologischen Perspektive lassen sich solche diskursiven Verschiebungen als Ausdruck regulatorischer Dynamiken verstehen. Chronisch überlastete Systeme – ebenso wie Individuen – neigen dazu, in Schutz- und Verteidigungsmodi zu wechseln. Das autonome Nervensystem aktiviert unter Dauerstress Kampf-, Flucht- oder Erstarrungsreaktionen.
Übertragen auf institutionelle Kontexte bedeutet dies: Wenn Schulen dauerhaft unter Ressourcenknappheit, Personalmangel und wachsendem Erwartungsdruck arbeiten, kann eine defensive Grundhaltung entstehen. Konflikte werden dann primär als Bedrohung erlebt, nicht als potenzielle Entwicklungsimpulse.
Verteidigung ist dabei keine moralische Schwäche, sondern eine regulatorische Reaktion. Problematisch wird sie erst, wenn sie strukturell verfestigt wird und zur dominierenden Deutungsfolie avanciert.
5. Echoraum-Effekte und selbstverstärkende Narrative
Da der analysierte Artikel in einer Verbandszeitschrift (des VBE) für den schulischen Kontext erscheint, richtet er sich primär an Akteur:innen innerhalb desselben Systems. Dadurch entsteht die Gefahr eines Echoraums, in dem bestimmte Narrative stabilisiert werden: Eltern werden schwieriger, Kinder fordernder, Beschwerden häufiger.
Solche selbstverstärkenden Deutungsmuster können Entlastung erzeugen, weil sie Verantwortung externalisieren. Gleichzeitig reduzieren sie die Bereitschaft zur systemischen Selbstreflexion.
6. Neuroinklusive Konfliktkultur: Kritik als Entwicklungsressource
Eine neuroinklusive Schulentwicklung würde demgegenüber Konflikte nicht ausschließlich als Bedrohung interpretieren, sondern als Informationsquelle begreifen. Beschwerden können Ausdruck legitimer Sorge, gestiegener Sensibilität oder wahrgenommener Ungleichgewichte sein. Auch wenn nicht jede Forderung berechtigt ist, verdient sie eine differenzierte Prüfung.
Neuroinklusion bedeutet in diesem Zusammenhang:
- regulatorische Sicherheit für Fachkräfte zu stärken,
- dialogische Räume frühzeitig zu eröffnen,
- Transparenz zu erhöhen,
- Machtasymmetrien zu reflektieren,
- und Kritik nicht vorschnell als Angriff zu interpretieren.
Rechtssicherheit bleibt dabei ein zentraler Bestandteil professioneller Handlungskompetenz. Doch sie sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern eingebettet sein in Beziehungssicherheit und strukturelle Dialogfähigkeit.
7. Fazit: Zwischen Absicherung und Öffnung
Der analysierte Artikel verfolgt ein legitimes Ziel: Lehrkräfte vor rechtlicher Unsicherheit zu schützen. Seine sprachliche Gestaltung kann jedoch – vermutlich unbeabsichtigt – Polarisierung verstärken, indem sie Konflikte primär externalisiert und Beschwerdeführende tendenziell problematisiert.
Eine nachhaltige Schulentwicklung erfordert beides: juristische Klarheit und dialogische Offenheit. Nur ein reguliertes System ist in der Lage, Kritik zu integrieren, ohne in Verteidigung zu verharren.
Die zentrale Frage lautet daher nicht allein, wie sich Schulen vor Beschwerden schützen können, sondern wie sie Strukturen schaffen, in denen Konflikte früher verstanden, transparenter bearbeitet und weniger eskalativ ausgetragen werden müssen.
Recht kann Schutz bieten.
Doch Entwicklung entsteht im Dialog.
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